Ausstellerreglement
Flohmarkt Gebenstorf

  • Zugelassen sind Stände mit folgenden Verkaufsartikel:
    • Gebrauchte Waren (wie Spielsachen, Kleider, Bilder, Möbel, el. Geräte, Schallplatten, CD, Antiquitäten, ect.)
  •   Nicht Erlaubt sind:
    • Neuwaren aller Art
    • Bastelartikel
    • Marktangebote
    • Esswaren, Getränke und Imbiss-Stand
    • Ramsch / Abfall
    • Waffen und Munition
    • Fahrzeuge
    • Pornografische Artikel
  • Aufstellen der Stände:
    • Ab 08.30 Uhr bis spätestens 09.45 Uhr.
    • Es werden keine Autos mehr auf den Platz gelassen.
    • Tische, Stühle, Zelte oder Schirme müssen selber mitgebracht werden. Diese sind gegen Sturm und Hagel zu sichern, die Verantwortung liegt beim Aussteller. Im Schadenfall, auch Schäden an Dritten, wird jede Haftung abgelehnt und sind vom Verursacher zu übernehmen.
  • Abräumen der Stände:
    • Ab 16.00 Uhr bis spätestens 17.00 Uhr muss der Platz geräumt sein.
    • Für das Abräumen der Stände werden keine Autos auf dem Gelände zugelassen.
    • Der Platz muss sauber zurückgelassen werden. Abfälle sind mitzunehmen und selber zu entsorgen.
  • Anmeldung:
    • Online nur über die Anmeldeseite möglich.
    • Das Reglement ist integrierter Bestandteil der Anmeldung. Mit der Anmeldung ist der Aussteller mit dem Ausstellerreglement einverstanden.
    • Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs berücksichtigt.
    • Bei nachträglicher Abmeldung erfolgt keine Rückvergütung.
    • Kann trotz Anmeldung und Einzahlung durch den Veranstalter kein Platz zur Verfügung gestellt werden, wird der volle Betrag rückvergütet. Es bestehen keine weiteren Ansprüche.
  • Allgemeines:
    • Die Platzzahl ist beschränkt. Nach Erreichen der max. Laufmeter oder 60 Standplätze, werden keine Anmeldungen mehr angenommen.
    • Säumige Zahler werden vom Flohmarkt ausgeschlossen.
    • Vor Ort wird der Platzsektor zugewiesen. 
    • ca. 1 Woche vor Ausstellung wird ihnen die Platznummer zugesandt.
    • Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter den Fehlbaren vom Gelände verweisen.
  • Versicherung / Haftung:
    • Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab.
    • Kann der Flohmarkt aus irgendwelchen Gründen nicht durchgeführt werden, haben die Aussteller maximal Anspruch auf Rückerstattung der einbezahlten Standgebühren. Auslagen des Veranstalters für Werbung und Inserate werden anteilmässig in Abzug gebracht.
    • Allfälliger Anspruch auf Schadenersatz kann nicht erhoben werden.
    • Der Verkäufer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er rechtmässiger Besitzer der angebotenen Ware ist, oder von dritten zum Verkauf der Ware ermächtigt wurde.
    • Der Aussteller garantiert, wenn nichts anderes vermerkt oder vereinbart wurde, die Funktionstüchtigkeit seiner Waren.
    • Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Qualität und Funktionstüchtigkeit der angebotenen Artikel.
  • Zuwiderhandlung des Reglements hat den sofortigen Ausschluss zur folge!

AGB Ver. 4.0 / Gebenstorf 11.08.2022
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